Die Erfüllung des Auftrages der Werkstatt erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung, deren Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern und den angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.Der Eltern- und Betreuerbeirat soll sich vor allem der Belange jener Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen annehmen, die nicht oder kaum fähig sind, sich selbst zu äußern.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: