Leitbild und Mitwirkung

Unser Leitbild

Arbeit der Menschen mit Behinderungen unterscheidet sich nicht von der Arbeit nichtbehinderter Menschen

Die neuen Techniken bieten großartige Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, beruflich tätig zu sein. Im Mittelpunkt allen Handelns der Werkstatt steht der Mensch, dessen Würde unantastbar ist. Gegenseitige Wertschätzung ist unser Ziel. In der Gemeinschaft gelingen die Aufgaben der Werkstatt und das Miteinander von Leben und Arbeiten.

Ich kann!

Jesus Christus ist für uns geboren, hat für uns gelebt, ist für uns gestorben und für uns auferstanden, auf dass wir das Leben haben und dass wir das Leben in seiner ganzen Vielfalt haben. Unsere Werkstatt ist ein Ort des Lebens, an dem behinderte und nichtbehinderte Menschen miteinander arbeiten, leben, feiern – ein Ort, an dem jeder zu Hause sein kann, der die Bereitschaft mitbringt, sich einzubringen.

Du kannst!

Wir wollen den Menschen in unserer Werkstatt zeigen, dass sie etwas können. Dieses „Du kannst!“ öffnet neue Perspektiven. Es ist die Tür, die sich in eine neue Welt öffnet. Wir müssen uns davor hüten, bei unserem Nächsten die Mängel aufzuzeigen. In unserer Werkstatt erleben wir: Du kannst – du kannst dein Leben in die Hand nehmen.

Eltern- und Betreuerbeirat

Die Erfüllung des Auftrags der Werkstatt erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung, ihrer Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter und der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Eltern- und Betreuerbeirat nimmt sich vor allem der Belange jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die sich nicht oder kaum selbst äußern können.

Aufgaben des Eltern- und Betreuerbeirats

  • Entgegennahme von Anregungen und Wünschen der Angehörigen und gesetzlichen Vertreter
  • Anregung von Förder- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderung
  • Beratung und Information der Angehörigen und gesetzlichen Vertreter
  • Anregung von Nachbarschaftshilfen und Hilfen in Notfällen
  • Erschließen von Freizeitangeboten außerhalb der Arbeitszeit, insbesondere in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Verbänden
  • Mitgestaltung von Festen und Feiern

Werkstattrat

Der Werkstattrat wird in allen Werkstätten und Betriebsstätten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung gewählt. Er ist ihre Interessenvertretung.

Allgemeine Aufgaben des Werkstattrats

Der Werkstattrat achtet darauf, dass Gesetze und Regeln eingehalten werden, die notwendig sind und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung nutzen, zum Beispiel zu:

  • Beschäftigungszeiten
  • Erholungspausen
  • Erhaltung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit
  • Weiterentwicklung der Persönlichkeit
  • Urlaub
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Sorgfältiger Umgang mit persönlichen Informationen und Daten
  • Mitwirkung und Mitbestimmung
  • Beschwerderecht
  • Einhaltung der Werkstattverträge

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung unserer Werkstätten gilt die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung.