Die neuen Techniken bieten großartige Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, beruflich tätig zu sein. Im Mittelpunkt allen Handelns der Werkstatt steht der Mensch, dessen Würde unantastbar ist. Gegenseitige Wertschätzung ist unser Ziel. In der Gemeinschaft gelingen die Aufgaben der Werkstatt und das Miteinander von Leben und Arbeiten.
Jesus Christus ist für uns geboren, hat für uns gelebt, ist für uns gestorben und für uns auferstanden, auf dass wir das Leben haben und dass wir das Leben in seiner ganzen Vielfalt haben. Unsere Werkstatt ist ein Ort des Lebens, an dem behinderte und nichtbehinderte Menschen miteinander arbeiten, leben, feiern – ein Ort, an dem jeder zu Hause sein kann, der die Bereitschaft mitbringt, sich einzubringen.
Wir wollen den Menschen in unserer Werkstatt zeigen, dass sie etwas können. Dieses „Du kannst!“ öffnet neue Perspektiven. Es ist die Tür, die sich in eine neue Welt öffnet. Wir müssen uns davor hüten, bei unserem Nächsten die Mängel aufzuzeigen. In unserer Werkstatt erleben wir: Du kannst – du kannst dein Leben in die Hand nehmen.
Die Erfüllung des Auftrags der Werkstatt erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung, ihrer Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter und der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Eltern- und Betreuerbeirat nimmt sich vor allem der Belange jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die sich nicht oder kaum selbst äußern können.
Der Werkstattrat wird in allen Werkstätten und Betriebsstätten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung gewählt. Er ist ihre Interessenvertretung.
Der Werkstattrat achtet darauf, dass Gesetze und Regeln eingehalten werden, die notwendig sind und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung nutzen, zum Beispiel zu:
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung unserer Werkstätten gilt die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung.
Wir arbeiten mit Verbänden und Organisationen in der Region und in Bayern zusammen: