Aufnahmeverfahren

Eine Arbeits­umgebung, die individuelle Bedürfnisse berücksichtigt

Ihr Weg zu uns

Sie wollen am Arbeitsleben teilhaben und suchen einen Weg dahin? Sie fühlen sich leistungsfähig und möchten im Rahmen Ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten einer Tätigkeit nachgehen? Sie möchten Fähigkeiten und Fertigkeiten erweitern? Wir bieten Ihnen eine Arbeitsumgebung, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt.

Das Aufnahmeverfahren

  1. Beratung und Kennenlernen: Zunächst vereinbaren Sie mit dem Begleitenden Dienst der jeweiligen Werkstatt einen Termin zur Beratung. Dabei tauschen wir Informationen aus und füllen gemeinsam die Formulare für die Aufnahme aus. Im Anschluss können Sie sich die Räume der Werkstatt und die Arbeitsplätze ansehen.
  2. Antrag: Der Aufnahmeantrag wird an den zuständigen Kostenträger geschickt (Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft). Der Kostenträger eröffnet das Teilhabeplanverfahren: Er prüft anhand von Gutachten, ob Sie zum Personenkreis der Werkstatt gehören. Er überprüft weiter, wer die Kosten zur Teilhabe am Arbeitsleben bezahlt.
  3. Bescheid: Der Kostenträger informiert Sie schriftlich über seine Entscheidung. Sie erhalten eine Kostenzusage oder einen Ablehnungsbescheid.
  4. Kostenzusage: Bei Erteilung einer Kostenzusage sprechen wir gemeinsam den Arbeitsbeginn ab.

Aufnahmeverfahren im Überblick

  • Erstgespräch
  • Antragstellung
  • Begutachtung und Teilhabeplanverfahren durch den jeweiligen Kostenträger und den jeweiligen Bezirk
  • Kostenzusage und
  • Absprache Beschäftigungsbeginn