Sie wollen am Arbeitsleben teilhaben und suchen einen Weg dahin? Sie fühlen sich leistungsfähig und möchten gern Ihre Fähigkeiten schulen und weiter ausbauen?

Wir bieten Ihnen eine Arbeitsumgebung, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt.

Zunächst vereinbaren Sie mit dem Begleitenden Dienst, der jeweiligen Werkstatt, einen Termin zur Beratung. Hier werden Informationen ausgetauscht und die, für die Aufnahme relevanten, Formulare ausgefüllt. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit die Räume der Werkstatt und die Arbeitsplätze anzuschauen.

Der Aufnahmeantrag wird nun an den zuständigen Kostenträger (Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft) geschickt, welcher anhand von Gutachten prüft, ob Sie zum Personenkreis der Werkstatt gehören.

Der Kostenträger informiert Sie schriftlich über die getroffene Entscheidung. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben trifft sich vier mal im Jahr der Fachausschuss. Hier kommen Vertreter der Kostenträger und der Leistungserbringer (Wefa GmbH) zusammen, um die getroffene Entscheidung in einem Protokoll festzuhalten. Im Anschluss daran kann Ihnen mitgeteilt werden, ob Sie in der Werkstatt beginnen können.

 

Aufnahmeverfahren im Überblick:

  • Erstgespräch
  • Antragstellung
  • Begutachtung durch den jeweiligen Kostenträger
  • Entscheidung im Fachausschuss