Die Erfüllung des Auftrages der Werkstatt erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung, deren Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern und den angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.Der Eltern- und Betreuerbeirat soll sich vor allem der Belange jener Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen annehmen, die nicht oder kaum fähig sind, sich selbst zu äußern.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Entgegennahme von Anregungen und Wünschen der Angehörigen und gesetzlichen Vertreter
- Anregung von Förder- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderung
- Beratung und Information der Angehörigen und gesetzlichen Vertreter
- Anregung von Nachbarschaftshilfen und Hilfen in Notfällen
- Erschließen von Freizeitangeboten außerhalb der Arbeitszeit, insbesondere in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Verbänden
- Mitgestaltung von Festen und Feiern