Der Werkstattrat wird in allen Werkstätten und Betriebsstätten von den Mitarbeiter/innen mit Behinderung gewählt.
Der Werkstattrat ist ihre Interessenvertretung.
Er hat folgende allgemeine Aufgaben:
Der Werkstattrat achtet darauf, dass Gesetze und Regeln eingehalten werden, die notwendig sind und den Mitarbeiter/innen mit Behinderung nutzen, wie zum Beispiel:
- Beschäftigungszeiten
- Erholungspausen
- Erhaltung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit
- Weiterentwicklung der Persönlichkeit
- Urlaub
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen
- Mutterschutz und Elternzeit
- Sorgfältiger Umgang mit persönlichen Informationen und Daten
- Mitwirkung und Mitbestimmung
- Beschwerderecht
- Einhaltung der Werkstattverträge
Für die Mitarbeiter/innen mit Behinderung unserer Werkstätten gilt die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung
Die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung gibt es auch in leichter Sprache