Der Werkstattrat wird in allen Werkstätten und Betriebsstätten von den Mitarbeiter/innen mit Behinderung gewählt.
Der Werkstattrat ist ihre Interessenvertretung.

Er hat folgende allgemeine Aufgaben:

Der Werkstattrat achtet darauf, dass Gesetze und Regeln eingehalten werden, die notwendig sind und den Mitarbeiter/innen mit Behinderung nutzen, wie zum Beispiel:

  • Beschäftigungszeiten
  • Erholungspausen
  • Erhaltung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit
  • Weiterentwicklung der Persönlichkeit
  • Urlaub
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Sorgfältiger Umgang mit persönlichen Informationen und Daten
  • Mitwirkung und Mitbestimmung
  • Beschwerderecht
  • Einhaltung der Werkstattverträge

 

Für die Mitarbeiter/innen mit Behinderung unserer Werkstätten gilt die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung

Die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung gibt es auch in leichter Sprache